Lösungen · Datenklassifizierung und Sicherheitsarchitektur

Die Klasse der Daten entscheidet, wo das System läuft.

Wir bauen die Umgebung, in der das operative Modell überhaupt liegen darf: welche Daten, in welcher Klasse, auf welcher Infrastruktur, mit welchen Zugriffen. Hier geben NIS 2 und die Datenschutz-Grundverordnung den Rahmen vor; dieselbe Arbeit dient jedem, der Projekte, Aufträge oder Vorgänge auseinanderhalten muss, ohne dass eine Vorschrift es verlangt. Zuerst wird festgelegt, welche Daten wo liegen dürfen. Danach wird entschieden, wo das Modell läuft. Nie umgekehrt.

Zwei gepanzerte Tresortüren, eingelassen in eine Ziegelwand

Die Umgebung kommt vor dem Anbieter.

Ein einziges operatives Modell ergibt nur Sinn, wenn feststeht, was hineindarf und wo es liegen darf. Das Erste, was wir bauen, ist deshalb nicht das Modell, sondern die Umgebung: welche Datenbestände es gibt, in welche Klasse sie fallen, auf welcher Infrastruktur sie laufen dürfen, wer sie erreicht. Das ist Arbeit, die jede Organisation ohnehin leisten sollte; einem Teil von ihnen schreibt das Recht sie zusätzlich vor. Artikel 20 der NIS-2-Richtlinie — Richtlinie (EU) 2022/2555 — verlangt, dass die Leitungsorgane wesentlicher und wichtiger Einrichtungen die Risikomanagementmaßnahmen billigen und ihre Umsetzung überwachen; für Verstöße können sie verantwortlich gemacht werden. Welche Maßnahmen das sind, steht in Artikel 21: unter anderem Konzepte zur Risikoanalyse, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Aufrechterhaltung des Betriebs und Sicherheit der Lieferkette. Fristen und Bezeichnungen kommen aus dem nationalen Umsetzungsgesetz — in Deutschland aus dem BSI-Gesetz, das von besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen spricht. Bei einer Prüfung zählt nicht, was Sie getan haben, sondern was Sie belegen können.

Und die Unterlagen, die den Beleg führen — Sicherheitsarchitekturen, Verträge mit Dienstleistern, Notfallpläne —, sind selbst Know-how. Als Geschäftsgeheimnis geschützt sind sie nur, solange der Inhaber den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen trifft (§ 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG). Dazu kommt die DSGVO: Artikel 32 verlangt eine dem Risiko angemessene Sicherheit der Verarbeitung, Artikel 28 bindet jeden Auftragsverarbeiter an einen Vertrag. Ein allgemeiner KI-Assistent, der diese Prüfung nie durchlaufen hat, ist für einen vertraulichen Vorgang keine geeignete Umgebung, wie verschlüsselt der Datenverkehr auch sein mag. Wer zusätzlich in Italien tätig ist oder dort öffentliche Auftraggeber beliefert, rechnet mit einer weiteren Ebene: Das Cloud-Regelwerk der italienischen Cybersicherheitsbehörde ACN teilt Daten und Dienste in gewöhnliche, kritische und strategische ein und knüpft daran die zulässige Qualifizierungsstufe — mindestens QC2 für kritische, QC3 oder QC4 für strategische Daten. Dieselbe Methode, ein anderes Regelwerk. Die Klasse der Daten ändert den Entwurf, nicht die Methode: Eine Patientenakte, ein Industrieprojekt und ein Vergabevorgang werden mit denselben Hebeln auseinandergehalten — wo das Modell läuft, wer Zugriff hat, was herauskommt.

Lösungen

Entworfen wird rückwärts, von der Datenklasse her.

01

Erst klassifizieren, dann den Dienstleister wählen

Wir ordnen jeden Datenbestand, den eine KI berühren soll, einer Klasse zu und halten die Begründung daneben fest. Wo das Recht die Klasse vorgibt — Daten im Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie, besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO, Geschäftsgeheimnisse —, wird sie nicht bewertet, sondern übernommen.

02

Die Architektur, die diese Klasse vorgibt

Aus der Klasse folgt, wo das Modell laufen darf und wer darauf zugreift. Beide Betriebsmodelle bleiben durchgehend verfügbar: Betrieb in Ihrer eigenen Infrastruktur (On-Premises) oder dedizierte Cloud in einem Rechenzentrum in Italien, mit direkt betreuten Räumlichkeiten. Dedizierte, geschlossene Modelle, vom offenen Web getrennt.

03

Nachweis statt Erklärung

Dedizierte Agenten gleichen den realen Nachweisordner Maßnahme für Maßnahme mit dem ab, was gefordert ist: Sie melden, was fehlt, und schlagen die Ergänzung vor. Kein Dokument verlässt die kontrollierte Umgebung, und die Freigabe bleibt bei der Rechtsabteilung oder der technischen Abteilung.

04

Die Grenze, vorher genannt

Wir sagen auch, wo wir aufhören. Verschlusssachen und EU-Verschlusssachen verlangen akkreditierte Umgebungen und Sicherheitsermächtigungen für die handelnden Personen, die keine kommerzielle Plattform ersetzt — unsere eingeschlossen.

Ein Beispiel, Schritt für Schritt.

Musterfall, kein realer Kunde. Ein mittelständisches Unternehmen im Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie: 400 Beschäftigte, elf Anwendungen im Einsatz, vier davon in der Cloud. Es möchte einen KI-Assistenten einführen, der Vorgänge, Prüfberichte und Verträge zusammenfasst. Bevor ein einziges Werkzeug angesehen wird, wäre die Frage zu beantworten, die das Recht zuerst stellt: Welche dieser Daten dürfen wo liegen?

  1. 01

    Daten und Dienste klassifizieren.

    Jeder Datenbestand, den die KI berühren soll, bekäme eine Klasse, Dienst für Dienst, mit der Begründung daneben. Wo das Recht die Klasse vorgibt — Daten im Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie, besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO, Geschäftsgeheimnisse —, würde sie nicht bewertet, sondern übernommen.

  2. 02

    Übersicht der Systeme.

    Je Klasse würde festgehalten, wo diese Daten heute liegen: welche Anwendung, welcher Dienstleister, welcher Vertrag zur Auftragsverarbeitung, wo die Rechenzentren stehen, wer Zugriff hat. Bei elf Anwendungen stünde die Übersicht in wenigen Tagen; genauer hinzusehen wäre bei den Nebendiensten — Sicherung, E-Mail, Werkzeuge für die Zusammenarbeit.

  3. 03

    Abweichung von den zulässigen Umgebungen.

    Der Abgleich wäre mechanisch: Zu jeder Klasse gehört eine Menge zulässiger Umgebungen, aus Recht, Verträgen und der eigenen Richtlinie. Heraus käme die Liste dessen, was am falschen Ort liegt — jeder Eintrag mit dem Grund, der Fundstelle und dem Datum, seit dem es so ist.

  4. 04

    Rückführungsplan.

    Zuerst, was heute nicht regelkonform ist, dann, was es zur nächsten Frist wird. Je Eintrag: was umzieht, wohin, bis wann, wer unterschreibt. Die KI liefe dort, wo die Klasse es zulässt — On-Premises in der eigenen Infrastruktur oder in dedizierter Cloud mit dediziertem VPN, Rechenzentrum in Italien und direkt betreuten Räumlichkeiten.

  5. 05

    Der Nachweisordner auf dem Prüfstand.

    Am realen Ordner hätte jede geforderte Maßnahme drei mögliche Antworten: vorhanden und freigegeben, vorhanden aber nie freigegeben, nicht vorhanden. Für den dritten Fall käme ein Textentwurf zur Bewertung zurück. Freigeben und unterschreiben würde die Rechtsabteilung oder die technische Abteilung, nicht das System.

In diesem Musterfall lägen zwischen der ersten Besprechung und der unterzeichneten Übersicht etwa sechs Wochen, davon zwei allein für die Erhebung. Das ist eine Schätzung an einem Musterfall, keine Zusage. Am Ende wüsste das Unternehmen — bevor eine Prüfung danach fragt —, was es belegen kann, was nicht, in welcher Reihenfolge die Lücken zu schließen sind und welche Unterlagen außerhalb der Reichweite jeder kommerziellen Plattform bleiben, unserer eingeschlossen. Kein Vorgang verließe die kontrollierte Umgebung.

Illustratives Beispiel an einem Musterfall: Die Annahmen werden an Ihren eigenen Daten neu kalibriert.

Was in Ihren Händen bleibt.

  • Eine Übersicht der Daten und digitalen Dienste mit ihrer Klasse, Eintrag für Eintrag begründet.
  • Eine Referenzarchitektur, die zu dieser Klasse passt: wo das Modell läuft, wer zugreift, was nie hinausgeht.
  • Die Gap-Analyse der Dokumentation zu den Risikomanagementmaßnahmen nach Artikel 21 der NIS-2-Richtlinie: was im Nachweisordner fehlt und wie es geschlossen wird.
  • Die Schutzmaßnahmen, beschrieben und nachgehalten — die Grundlage dafür, den Schutz als Geschäftsgeheimnis zu erhalten.
  • Die schriftliche Grenze zwischen dem, was eine kommerzielle Plattform verarbeiten darf, und dem, was eine akkreditierte Umgebung verlangt.

Für wen wir arbeiten.

  • Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen nach dem nationalen NIS-2-Umsetzungsgesetz, die bei einer Prüfung Nachweise vorlegen müssen und keine Absichten.
  • Organisationen, die besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO verarbeiten und für KI eine Umgebung brauchen, die dazu passt.
  • Industrieunternehmen, deren Know-how in Betriebsanleitungen, technischen Unterlagen und Verträgen steckt und schützbar bleiben muss.
  • Unternehmen und öffentliche Auftraggeber mit Standorten oder Lieferbeziehungen in Italien, für die zusätzlich die Klassifizierung nach dem ACN-Regelwerk gilt.

Zwei Betriebsmodelle.

On-Premises, in Ihrer eigenen Infrastruktur

Die KI läuft auf einer Infrastruktur, die Sie bereits kontrollieren. Die Dokumente überschreiten die Grenze Ihres Netzes nicht, und die Administration bleibt bei Ihrer IT.

Dedizierte Cloud, Rechenzentrum in Italien

Eine Umgebung, die einem einzigen Kunden vorbehalten ist: dediziertes VPN, Rechenzentrum in Italien und damit in der EU, in direkt betreuten Räumlichkeiten. Keine gemeinsame Nutzung mit anderen Kunden.

In beiden Fällen sind die Modelle dediziert und geschlossen, vom offenen Web getrennt: Nichts, was sie lesen, fließt in Dienste Dritter. Es sind Open-Weight-Modelle; die Kopie der Gewichte liegt in der Umgebung, in der das Modell läuft. Die eingesetzte Version wechselt dann, wenn Sie es entscheiden.

Häufige Fragen.

  • Dürfen wir einen KI-Assistenten in der Cloud einsetzen, um vertrauliche Vorgänge zusammenzufassen?

    Zuerst ist die Klasse der Daten zu klären. Aus ihr folgt, welche Umgebungen zulässig sind — aus der NIS-2-Richtlinie und ihrem nationalen Umsetzungsgesetz, aus Artikel 32 DSGVO, aus Ihren eigenen Verträgen. Ein allgemeiner Dienst, der diese Prüfung nie durchlaufen hat, ist für einen vertraulichen Vorgang keine geeignete Umgebung, wie verschlüsselt der Datenverkehr auch sein mag. Für Vorgänge mit Italienbezug kommt die Qualifizierungsstufe nach dem ACN-Regelwerk hinzu: mindestens QC2 für kritische, QC3 oder QC4 für strategische Daten.

  • In welche Klasse fallen unsere Daten, und welche Architektur gibt uns das Recht damit vor?

    Die Klassifizierung wird auf jeden Datenbestand angewendet, den eine KI berühren soll, mit der Begründung daneben. Wo das Recht die Klasse vorgibt — Daten im Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie, besondere Kategorien nach Artikel 9 DSGVO, Geschäftsgeheimnisse —, wird sie nicht bewertet, sondern übernommen. Aus der Klasse folgen dann die zulässige Umgebung und der Ort, an dem das Modell laufen darf.

  • Wer liefert eine KI, die nichts nach außen gibt und aus dem offenen Web nicht erreichbar ist?

    Es gibt zwei Betriebsmodelle: Betrieb in Ihrer eigenen Infrastruktur (On-Premises) oder eine dedizierte Cloud — eine Umgebung, die einem einzigen Kunden vorbehalten ist, mit dediziertem VPN, einem Rechenzentrum in Italien und damit in der EU, in direkt betreuten Räumlichkeiten. In beiden Fällen sind die Modelle dediziert und geschlossen, vom offenen Web getrennt.

  • Wie schützen wir industrielles Know-how, wenn wir es einem KI-System geben?

    Als Geschäftsgeheimnis geschützt ist es nur, solange den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen bestehen (§ 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG). Die Verarbeitung in der eigenen Umgebung zu halten, ist eine solche Maßnahme, genügt allein aber nicht: Sie muss beschrieben und nachgehalten werden — wer zugreift, über welchen Kanal, wo das Dokument abgelegt ist.

  • Wir fallen unter die NIS-2-Pflichten: Was bedeutet das für die Einführung von KI?

    Das Leitungsorgan billigt die Risikomanagementmaßnahmen und überwacht ihre Umsetzung (Artikel 20 der NIS-2-Richtlinie). Ein KI-Werkzeug, das Unternehmensdaten verarbeitet, gehört zu diesen Maßnahmen und damit in den Nachweisordner. Wir sagen auch, wo wir aufhören: Verschlusssachen und EU-Verschlusssachen verlangen akkreditierte Umgebungen und Sicherheitsermächtigungen, die keine kommerzielle Plattform ersetzt, unsere eingeschlossen.

Weitere Lösungen

Der erste Schritt

Ab der ersten Woche im Betrieb.

Ein realer Anwendungsfall, auf Ihren Daten, im Produktivbetrieb. Danach wächst der Umfang, Woche für Woche.

30 Minuten Videocall kostenlos
Erprobung im Betrieb starten

Das Buchungsformular ist auf Englisch. Auf Deutsch genügt eine E-Mail an engagement@csidia.com.

Am Anfang steht ein Gespräch mit einem Ansprechpartner von CSIDIA. Die Daten bleiben bei Ihnen, immer.