Lösungen · KI-gestützte Dokumentenprüfung

Alle Dokumente in einem Modell, Anforderung für Anforderung gelesen.

Wir bauen das System, das Betriebsanleitungen, Montageanleitungen, technische Unterlagen und Leistungsverzeichnisse in einem einzigen Modell zusammenhält, mit Agenten, die auf Ihre eigene Sprache trainiert sind. Hier richten wir es auf die Anforderungen, die eine Vorschrift stellt, Punkt für Punkt: Dasselbe System liest technische Unterlagen so, wie es ein Leistungsverzeichnis oder eine Patientenakte liest. Die KI zeigt, wo der Text nicht trägt, und schlägt die Formulierung vor; Prüfung und Freigabe bleiben bei Ihrer technischen Abteilung oder Ihrer Rechtsabteilung.

Hand, die in einer aufgeschlagenen Betriebsanleitung auf eine technische Zeichnung zeigt

Zuerst das System, dann die Frist.

Vor der Vorschrift steht ein Sachverhalt: Niemand im Unternehmen liest den Dokumentenbestand vollständig. Betriebsanleitungen, Montageanleitungen, technische Unterlagen, Datenblätter und Leistungsverzeichnisse liegen in getrennten Ablagen, in mehreren Sprachen und mehreren Ständen, und niemand kann noch sagen, welcher Text von welchem abgeleitet ist. Dort beginnt unsere Arbeit: sie in ein einziges Modell zu überführen und Agenten darauf zu setzen, die es gegen jede Anforderungsliste abgleichen, die man ihnen vorgibt. Die dringendste Liste hat heute ein Datum. Die Maschinenverordnung — Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen — ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; sie gilt ab dem 14. Januar 2027. Ohne eine Betriebsanleitung, die den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III genügt, gibt es keine tragfähige EU-Konformitätserklärung, und ohne Erklärung keine CE-Kennzeichnung. Das ist keine Sanktion, die nach einer Kontrolle kommt, sondern eine Sperre am Tag des Inverkehrbringens. Wer Hunderte Dokumentvarianten in mehreren Sprachen führt, hat von den 42 Monaten Übergangszeit den größten Teil verbraucht.

Die Liste wechselt, ohne dass das System neu gebaut wird. Die Cyberresilienz-Verordnung (Cyber Resilience Act, CRA) — Verordnung (EU) 2024/2847 — verlangt für Produkte mit digitalen Elementen technische Dokumentation, eine Software-Stückliste und den Umgang mit Schwachstellen; die Meldepflichten der Hersteller gelten ab dem 11. September 2026, die übrigen Anforderungen ab dem 11. Dezember 2027. Ein Leistungsverzeichnis, ein Rahmenvertrag oder ein klinisches Protokoll sind andere Bestände, gelesen mit demselben Mechanismus. Dazu kommt eine zweite Bedingung, die den Inhalt betrifft: Kalibrierparameter, Schwellenwerte und Wartungsintervalle sind Know-how. Als Geschäftsgeheimnis geschützt sind sie nur, wenn der Inhaber den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen trifft (§ 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG; die Definition geht auf die Richtlinie (EU) 2016/943 zurück und ist EU-weit dieselbe). Eine Betriebsanleitung, die in einen allgemeinen Cloud-Assistenten hochgeladen wird, erfüllt diese Bedingung stillschweigend nicht mehr. Deshalb ist das Modell dediziert, auf Ihre eigene Sprache trainiert, und läuft dort, wo Sie es entscheiden — On-Premises in Ihrer eigenen Infrastruktur oder in einer dedizierten Cloud in Italien.

Lösungen

Wie geprüft wird, ohne dass die Dokumente das Haus verlassen.

01

Korpus und Anforderungsliste festlegen.

Ein realer Dokumentenbestand — eine Maschinenfamilie, ein Satz technischer Unterlagen, der Nachweisordner — und die Anforderungen, gegen die geprüft wird: Punkt für Punkt aufgelistet, bevor die Arbeit beginnt.

02

Die KI arbeitet in Ihrer Umgebung.

Zwei Betriebsmodelle, nach Ihrer Wahl: Betrieb in Ihrer eigenen Infrastruktur (On-Premises) oder dedizierte Cloud in einem Rechenzentrum in Italien, mit direkt betreuten Räumlichkeiten. In beiden Fällen ist die KI nicht mit dem offenen Web verbunden, und kein Dokument verlässt die Umgebung, die Sie kontrollieren.

03

Abgleich, Anforderung für Anforderung.

Jedes Dokument wird gegen die anwendbare Liste gelesen. Wo der Text einen Punkt nicht abdeckt oder eine Angabe fehlt, wird die Abweichung mit der Fundstelle und einem Formulierungsvorschlag ausgewiesen.

04

Prüfung und Freigabe bleiben bei Ihnen.

Ihre technische Abteilung oder Ihre Rechtsabteilung nimmt jeden Vorschlag an, ändert ihn oder verwirft ihn. Die kritischen Entscheidungen bleiben menschlich; die KI schlägt vor und führt nur innerhalb der von Ihnen freigegebenen Grenzen aus.

Ein Beispiel, Schritt für Schritt.

Musterfall, kein realer Kunde. Ein Hersteller von Sondermaschinen: 180 Beschäftigte, 240 Betriebsanleitungen im Katalog in sechs Sprachen, viele davon Varianten desselben Grundtextes. Geschrieben wurden sie unter der Richtlinie von 2006. Niemand in der Konstruktion könnte sagen, wie viele davon einer Prüfung gegen Anhang III heute standhielten; sie alle von Hand zu lesen hieße, zwei Personen über Monate zu binden.

  1. 01

    Bestandsaufnahme des Korpus.

    Die 240 Betriebsanleitungen kämen in einen einzigen Index: welche Maschine, welche Sprache, welcher Änderungsstand, welcher Markt. Das System würde die Varianten erkennen, die auf demselben Grundtext beruhen, sodass eine einmal geschriebene Korrektur überall dort greift, wo dieser Text geteilt ist. Die Konstruktion würde bestätigen, welche Dokumente noch aktiv sind und welche nicht.

  2. 02

    Lesen gegen Anhang III.

    Jede Betriebsanleitung würde gegen die Liste der anwendbaren Anforderungen gelesen, Punkt für Punkt: bestimmungsgemäße Verwendung, vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung, Restrisiken, Instandhaltung, Bereitstellung der Anleitung in digitaler Form. Die Umgebung wäre die, für die sich das Unternehmen entschieden hat — On-Premises oder dedizierte Cloud mit Rechenzentrum in Italien —, und die Dateien blieben im Haus.

  3. 03

    Liste der Abweichungen.

    Für jeden nicht abgedeckten Punkt entstünde eine Zeile: welche Anleitung, welche Anforderung, auf welcher Seite, mit der Fundstelle. Die Leitung der Konstruktion würde die Reihenfolge festlegen und begänne mit den Maschinenfamilien, die zuerst in den Markt gehen.

  4. 04

    Unterstütztes Umschreiben.

    Zu jeder Abweichung schlüge das System den fehlenden Text in der Sprache der Anleitung vor, in der Terminologie, die im Haus bereits verwendet wird. Die technische Redaktion nähme ihn an, änderte ihn oder verwürfe ihn. Kein Vorschlag käme ohne menschliche Prüfung in eine Betriebsanleitung.

  5. 05

    Technische Unterlagen und Nachweis.

    Die korrigierten Anleitungen gingen zurück in die technischen Unterlagen. Zurück bliebe ein Nachweis, Zeile für Zeile: je Anleitung die geprüften Punkte, das Datum, das Ergebnis und der Name der Person, die die Neufassung angenommen hat. Das ist der Teil, den eine Prüfung oder eine Ausschreibung verlangt.

In diesem Musterfall ginge die Durchsicht von rund 120 Personentagen — ein halber Tag je Anleitung, bevor eine einzige Korrektur geschrieben ist — auf etwa zehn Personentage zurück, die auf die Prüfung bereits formulierter Vorschläge entfielen. Das ist eine Größenordnung, geschätzt an einem Musterfall, keine Zusage. In keinem Schritt verließe eine Betriebsanleitung das Unternehmen: Kalibrierparameter, Schwellenwerte und Wartungsintervalle blieben in der kontrollierten Umgebung — die Bedingung dafür, sie weiterhin als Geschäftsgeheimnis schützen zu können.

Illustratives Beispiel an einem Musterfall: Die Annahmen werden an Ihren eigenen Daten neu kalibriert.

Was Ihnen am Ende vorliegt.

  • Eine Übersicht der Dokumente, die einer Prüfung heute nicht standhalten würden — Anforderung für Anforderung, mit der Fundstelle.
  • Zu jeder Abweichung die vorgeschlagene Korrektur als fertiger Text für die Redaktion, nicht als allgemeiner Kommentar.
  • Eine einzige Durchsicht, die mehrere Pflichten zugleich bedient: Maschinenverordnung, Cyberresilienz-Verordnung, Nachweisordner zur NIS-2-Richtlinie.
  • Ein nachvollziehbarer Nachweis der Prüfungen: welches Dokument, gegen welche Anforderungen, wann, mit welchem Ergebnis und durch wen freigegeben.
  • Die Prüfumgebung bleibt bei Ihnen — On-Premises oder in dedizierter Cloud — und wird bei jeder Überarbeitung des Bestands erneut genutzt.

Wer dieses Problem hat.

  • Hersteller von Maschinen und Anlagen, die ihre Betriebsanleitungen vor dem 14. Januar 2027 auf Anhang III bringen müssen.
  • Konstruktions- und Qualitätsabteilungen mit Hunderten Dokumentvarianten und mehreren Zielsprachen.
  • Hersteller und Integratoren vernetzter Produkte im Anwendungsbereich der Cyberresilienz-Verordnung: Software-Stückliste, Dokumentation von Schwachstellen.
  • Rechts- und Compliance-Abteilungen, die die Konformität der Dokumentation in einer Prüfung oder in einer Ausschreibung belegen müssen.

Zwei Betriebsmodelle.

On-Premises, in Ihrer eigenen Infrastruktur

Die KI läuft auf einer Infrastruktur, die Sie bereits kontrollieren. Die Dokumente überschreiten die Grenze Ihres Netzes nicht, und die Administration bleibt bei Ihrer IT.

Dedizierte Cloud, Rechenzentrum in Italien

Eine Umgebung, die einem einzigen Kunden vorbehalten ist: dediziertes VPN, Rechenzentrum in Italien und damit in der EU, in direkt betreuten Räumlichkeiten. Keine gemeinsame Nutzung mit anderen Kunden.

In beiden Fällen sind die Modelle dediziert und geschlossen, vom offenen Web getrennt: Nichts, was sie lesen, fließt in Dienste Dritter. Es sind Open-Weight-Modelle; die Kopie der Gewichte liegt in der Umgebung, in der das Modell läuft. Die eingesetzte Version wechselt dann, wenn Sie es entscheiden.

Häufige Fragen.

  • Wie prüfe ich, ob unsere Betriebsanleitungen der Maschinenverordnung entsprechen, ohne sie an einen Cloud-Dienst zu geben?

    Die Prüfung läuft in der Umgebung, die Sie kontrollieren: On-Premises in Ihrer eigenen Infrastruktur oder in einer dedizierten Cloud mit Rechenzentrum in Italien, in direkt betreuten Räumlichkeiten. In beiden Fällen ist das Modell dediziert und geschlossen, nicht mit dem offenen Web verbunden, und die Anleitungen verlassen das Haus nicht. Jedes Dokument wird gegen die Liste der anwendbaren Anforderungen gelesen, und jede Abweichung wird mit der Fundstelle ausgewiesen.

  • Ab dem 14. Januar 2027 ändert sich die Grundlage der CE-Kennzeichnung: Wer prüft, ob unsere Betriebsanleitung alle Punkte des Anhangs III abdeckt?

    Den Abgleich Punkt für Punkt macht das System; Prüfung und Freigabe bleiben bei Ihrer technischen Abteilung oder Ihrer Rechtsabteilung. Für jeden nicht abgedeckten Punkt entsteht eine Zeile — welche Anleitung, welche Anforderung, auf welcher Seite — und zu jeder Abweichung ein Formulierungsvorschlag in der Sprache der Anleitung. Kein Vorschlag kommt ohne menschliche Prüfung in eine Betriebsanleitung.

  • Wer führt eine Gap-Analyse unseres NIS-2-Nachweisordners durch und gleicht Richtlinien, Verzeichnisse und Verträge mit den geforderten Maßnahmen ab?

    Es ist dieselbe Methode, angewendet auf einen anderen Bestand: Der reale Ordner wird Maßnahme für Maßnahme mit dem abgeglichen, was Artikel 21 der NIS-2-Richtlinie und das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz verlangen — in Deutschland das BSI-Gesetz. Jede Maßnahme hat drei mögliche Ergebnisse: vorhanden und freigegeben, vorhanden aber nie freigegeben, nicht vorhanden. Für den dritten Fall kommt ein Textentwurf zur Bewertung zurück. Der vollständige Weg steht unter der Lösung „Datenklassifizierung und Sicherheitsarchitektur“.

  • Unsere Betriebsanleitungen enthalten vertrauliches Know-how: Lassen sie sich von einer KI auswerten, ohne den Schutz als Geschäftsgeheimnis zu verlieren?

    Geschützt ist ein Geschäftsgeheimnis nur, wenn der Inhaber den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen trifft (§ 2 Nr. 1 Buchst. b GeschGehG). Eine Betriebsanleitung, die in einen allgemeinen Cloud-Assistenten hochgeladen wird, erfüllt diese Bedingung stillschweigend nicht mehr; eine dedizierte KI innerhalb Ihrer Umgebung erhält sie. Kalibrierparameter, Schwellenwerte und Wartungsintervalle bleiben, wo sie sind.

  • Brauchen wir für die Durchsicht technischer Unterlagen und Produktdokumentation eine KI im Haus, oder genügt ein allgemeiner Assistent?

    Das hängt davon ab, was im Dokument steht. Enthält es Know-how oder Material, das nicht zirkulieren darf, ist ein allgemeiner Dienst mit der Pflicht zu angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen nicht vereinbar. Die beiden Betriebsmodelle, die wir anbieten, bleiben beide im kontrollierten Bereich: Betrieb in Ihrer eigenen Infrastruktur (On-Premises) oder dedizierte Cloud in einem Rechenzentrum in Italien, mit direkt betreuten Räumlichkeiten.

Weitere Lösungen

Der erste Schritt

Ab der ersten Woche im Betrieb.

Ein realer Anwendungsfall, auf Ihren Daten, im Produktivbetrieb. Danach wächst der Umfang, Woche für Woche.

30 Minuten Videocall kostenlos
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Das Buchungsformular ist auf Englisch. Auf Deutsch genügt eine E-Mail an engagement@csidia.com.

Am Anfang steht ein Gespräch mit einem Ansprechpartner von CSIDIA. Die Daten bleiben bei Ihnen, immer.